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Holzheizung und Schornsteinfeger: Messpflicht und Grenzwerte

Wann der Schornsteinfeger deine Holzheizung misst, welche Staub- und CO-Grenzwerte gelten, was bei Kaminöfen anders ist und wie du die Messung bestehst.

Redaktion Holzheizungen.de, Ratgeber HeiztechnikAktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Holzkessel ab 4 kW misst der Schornsteinfeger einmal in jedem zweiten Kalenderjahr.
  • Gemessen werden Staub und Kohlenmonoxid, geprüft wird auch der Brennstoff.
  • Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungen sind von der Messung ausgenommen und werden bei der Feuerstättenschau geprüft.
  • Neue Holzkessel dürfen höchstens 0,02 g Staub und 0,4 g Kohlenmonoxid je Kubikmeter ausstoßen.

Eine Holzheizung mit Kessel misst der Schornsteinfeger einmal in jedem zweiten Kalenderjahr auf Staub und Kohlenmonoxid. Das schreibt die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung für alle Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ab 4 kW Nennwärmeleistung vor. Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungen sind davon ausgenommen; bei ihnen schaut sich der Bezirksschornsteinfeger die Anlage im Rahmen der Feuerstättenschau an.

Welche Holzheizungen werden gemessen?

Unter die Messpflicht fallen alle Kessel für die Zentralheizung, also Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Holzvergaser und Kombikessel ab 4 kW. Bei der Messung prüft der Schornsteinfeger außerdem, ob du den richtigen Brennstoff verwendest.

Nicht gemessen werden Einzelraumfeuerungen: Kaminöfen, Kachelöfen und Pelletöfen, auch wasserführende. Bei ihnen prüft der Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau, ob der Ofen zulässig ist und mit erlaubtem Brennstoff betrieben wird. Nachweis für die Grenzwerte ist hier die Prüfstandsbescheinigung des Herstellers.

Welche Grenzwerte gelten bei der Messung?

Für Holzkessel, die seit 2015 errichtet wurden, gilt die Stufe 2 der 1. BImSchV. Bei reinen Scheitholzkesseln greift sie für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2016 errichtet wurden.

Kessel Staub Kohlenmonoxid
Stufe 2 (neue Anlagen), Holz und Pellets 0,02 g/m³ 0,4 g/m³
Stufe 1, Scheitholz und Holzbriketts 0,10 g/m³ 1,0 g/m³
Stufe 1, Holzpellets 0,06 g/m³ 0,8 g/m³

Die Werte der Stufe 1 gelten für Kessel, die zwischen dem 22. März 2010 und dem Beginn der Stufe 2 errichtet wurden, und seit dem 1. Januar 2025 auch für alle älteren Kessel. Die Übergangsfristen für Anlagen aus der Zeit vor 2010 sind damit abgelaufen. Die Angaben gelten für Kessel bis 500 kW.

Wie bestehe ich die Messung?

Die meisten Probleme bei der Messung haben einfache Ursachen. Feuchtes Holz ist die häufigste: Die 1. BImSchV erlaubt nur Scheitholz mit weniger als 25 Prozent Holzfeuchte, und nasses Holz verbrennt mit mehr Staub und Kohlenmonoxid. Ein Feuchtemessgerät zeigt vor dem Auflegen, ob das Holz trocken genug ist.

Bei Pellet- und Hackschnitzelkesseln kommt es auf saubere Wärmetauscher und eine richtig eingestellte Verbrennung an. Lass die Wartung vor dem Messtermin machen, nicht danach. Beim Holzvergaser hilft es, am Messtag mit trockenem, gut gespaltenem Holz und einem Speicher, der Wärme aufnehmen kann, in den Termin zu gehen, damit der Kessel unter Volllast läuft.

Was gilt für Kaminöfen?

Kaminöfen, die seit 2015 aufgestellt werden, dürfen höchstens 0,04 g Staub und 1,25 g Kohlenmonoxid je Kubikmeter ausstoßen. Für ältere Öfen sind alle Übergangsfristen abgelaufen, zuletzt am 31. Dezember 2024 für Öfen mit Typschild aus den Jahren 1995 bis März 2010. Wer einen solchen Ofen ohne Nachweis weiter betreibt, riskiert die Stilllegung. Mehr zu den Regeln steht im Ratgeber Sind Holzheizungen verboten?.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn meine Holzheizung die Messung nicht besteht?

Dann misst der Schornsteinfeger nach. Hält die Anlage die Werte weiter nicht ein, musst du sie instand setzen, nachrüsten oder stilllegen lassen. Häufige Ursachen sind feuchtes Holz, verschmutzte Wärmetauscher oder eine falsch eingestellte Verbrennung.

Muss ich die Messung beim Bezirksschornsteinfeger machen lassen?

Die 1. BImSchV verlangt eine Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger. Es muss nicht der zuständige Bezirksschornsteinfeger sein; das Ergebnis muss ihm aber vorliegen.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger zum Kehren?

Das legt der Feuerstättenbescheid fest, den der Bezirksschornsteinfeger für jedes Haus ausstellt. Darin stehen Kehr- und Überprüfungsarbeiten mit Fristen. Die Messung nach der 1. BImSchV kommt bei Holzkesseln zusätzlich dazu.

Redaktion Holzheizungen.deRatgeber Heiztechnik

Die Redaktion arbeitet Förderrichtlinien, Verordnungen und Marktdaten zum Heizen mit Holz auf. Förderbedingungen und Preise gleichen wir mit den Merkblättern von KfW und BAFA sowie den Erhebungen des Deutschen Pelletinstituts ab und aktualisieren die Artikel, sobald sich etwas ändert.