- Es gibt kein Verbot für Holzheizungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Biomasseheizungen beim Heizungstausch ausdrücklich zu.
- Die 65-Prozent-Regel ist mit dem Gesetz seit dem 29. Juli 2026 gestrichen.
- Grenzen setzt die 1. BImSchV: Alte Kessel und Öfen, die die Staub- und CO-Werte nicht schaffen, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.
- Für die Förderung gilt ab dem 1. Oktober 2027 ein Staubgrenzwert von 2,5 mg je Kubikmeter.
Holzheizungen sind in Deutschland nicht verboten, und auch 2026 ist kein Verbot in Sicht. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz ersetzt, zählt Biomasseheizungen zu den zulässigen Optionen beim Heizungstausch und hat die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien ganz gestrichen. Was es gibt, sind Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, Regeln für den Brennstoff und strengere Bedingungen für die Förderung.
Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli, in Kraft trat es überwiegend am 29. Juli 2026. Die wichtigsten Änderungen für Holzheizungen: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Niemand muss eine funktionierende Heizung austauschen. Und die Pflicht, sich vor dem Einbau einer Heizung mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen von einer fachkundigen Person beraten zu lassen, ist ebenfalls weggefallen.
Neue Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Für Holzheizungen spielt diese Stufenregel keine Rolle, weil Holz selbst als erneuerbarer Brennstoff gilt.
Welche Grenzwerte gelten für Holzheizungen?
Die eigentlichen Vorgaben für den Betrieb stehen in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV. Sie unterscheidet zwischen Kesseln für die Zentralheizung und Einzelraumfeuerungen wie Kaminöfen.
| Anlage | Staub | Kohlenmonoxid | gilt für |
|---|---|---|---|
| Holzkessel ab 4 kW, Stufe 2 | 0,02 g/m³ | 0,4 g/m³ | errichtet ab 2015, reine Scheitholzkessel ab 2017 |
| Kaminofen | 0,04 g/m³ | 1,25 g/m³ | aufgestellt ab 2015 |
| Pelletofen ohne Wassertasche | 0,03 g/m³ | 0,25 g/m³ | aufgestellt ab 2015 |
| Pelletofen mit Wassertasche | 0,02 g/m³ | 0,25 g/m³ | aufgestellt ab 2015 |
Für alte Kessel, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, gelten gestaffelte Übergangsfristen, die inzwischen alle abgelaufen sind. Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch Kessel aus den Jahren 2005 bis März 2010 die Werte der Stufe 1 einhalten, bei Holzpellets also 0,06 g und bei Scheitholz 0,10 g Staub je Kubikmeter. Schafft ein Kessel das nicht, muss er nachgerüstet, etwa mit einem Staubabscheider, oder stillgelegt werden.
Was gilt für alte Kaminöfen?
Auch für Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungen, die vor dem 22. März 2010 aufgestellt wurden, sind die Fristen abgelaufen. Maßgeblich war das Datum auf dem Typschild; die letzte Gruppe mit Öfen aus den Jahren 1995 bis März 2010 musste bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden, sofern sie die Grenzwerte nicht einhielt. Ausgenommen sind unter anderem Öfen, die vor 1950 errichtet wurden. Ob dein Ofen die Werte erfüllt, belegt eine Prüfstandsbescheinigung des Herstellers oder eine Messung durch den Schornsteinfeger.
Darf eine Gemeinde Holzheizungen untersagen?
Eine Gemeinde kann im Bebauungsplan festsetzen, dass in einem Gebiet bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen. Das Baugesetzbuch erlaubt solche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Daneben kann eine Gemeinde per Satzung den Anschluss an ein Wärmenetz vorschreiben. Dann ist eine eigene Holzheizung nicht unbedingt verboten, wird aber von der KfW nicht gefördert. Vor dem Kauf lohnt deshalb ein Blick in den Bebauungsplan und in die kommunale Wärmeplanung.
Was ändert sich bei der Förderung?
Gefördert wird eine Holzheizung weiterhin mit 30 Prozent Grundförderung plus Boni. Die technischen Anforderungen werden aber strenger: Ab dem 1. Oktober 2027 gibt es Förderung nur noch für Anlagen, die höchstens 2,5 mg Staub je Kubikmeter ausstoßen. Und ab einem Stichtag im ersten Quartal 2027 fördert die KfW keinen Ersatz einer Biomasseheizung mehr, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb ist. Mit einem Verbot hat das nichts zu tun, wohl aber mit der Frage, wann sich der Austausch finanziell lohnt. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Förderung für Holzheizungen, die Messpflichten unter Schornsteinfeger und Messpflicht.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Holzheizung austauschen?
Nur, wenn sie die Grenzwerte der 1. BImSchV nicht einhält. Für Kessel, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, gelten seit dem 1. Januar 2025 ausnahmslos die Werte der Stufe 1. Ob dein Kessel sie schafft, zeigt die Messung des Schornsteinfegers.
Darf ich im Neubau eine Holzheizung einbauen?
Ja. Seit dem Wegfall der 65-Prozent-Regel schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz keine bestimmte Heizungsart mehr vor. Eine Biomasseheizung bleibt erlaubt, die KfW-Heizungsförderung gibt es im Neubau aber nicht.
Kann meine Gemeinde Holzheizungen verbieten?
In einem Bebauungsplan kann eine Gemeinde nach dem Baugesetzbuch festsetzen, dass bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen. Ob das für dein Grundstück gilt, steht im Bebauungsplan oder lässt sich beim Bauamt erfragen.